Aktuelle Nachrichten

Hier erfahren Sie immer aktuellste Nachrichten von Werner Eisele Ihrem Haus- und Grundstücksmakler in Hamburg oder auch ganz allgemeine Themen rund um die Immobilienbranche.

14 März
Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.

Sparen heißt nicht Verzicht

Was ein hoher Warmwasserverbrauch bedeutet, unterschätzen viele Haushalte. Wer seinen Verbrauch kennt, kann große Kosten, aber auch CO2, das bei der Erwärmung des Wassers freigesetzt wird, einsparen. Das Erwärmen von Wasser verbraucht im Haushalt ähnlich viel Energie wie alle Elektrogeräte – von Fernseher über Kühlschrank bis Herd – zusammen. Das lässt bereits ahnen, wie groß das Sparpotenzial beim Warmwasser ist. Im Alltag helfen die folgenden Tipps:

  • Duschen: Handelsübliche Duschköpfe haben eine Durchflussmenge von circa 12 bis 15 Litern pro Minute. Bei einer Duschzeit von 10 Minuten werden also 120 bis 150 Liter Wasser verbraucht. Mit einem Sparduschkopf wird die Durchflussmenge um bis zu 50 Prozent reduziert – laut co2online kann ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt hiermit rund 365 Euro im Jahr sparen.
  • Händewaschen: Zum Händewaschen ist Seife nötig, warmes Wasser jedoch nicht. Der Durchschnittshaushalt soll 85 Euro sparen können, wenn die Hände mit kaltem Wasser gewaschen werden. Tipp: Den Wasserhahn nach Benutzung immer direkt auf „kalt“ stellen – so wird verhindert, dass beim nächsten Mal versehentlich warmes Wasser verbraucht wird.
  • Geschirrspüler: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte immer ein Geschirrspüler benutzt werden. Gut befüllt spart dieser rund 75 Euro jährlich ein.

In nur fünf Minuten können interessierte Verbraucher mit dem WasserCheck von co2online ihren eigenen Verbrauch analysieren und mit deutschlandweiten Durchschnittswerten vergleichen.

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7 März
Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.

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29 Februar
BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

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